Kostenerstattung
Wieviel übernimmt meine Krankenkasse? Welche Unterlagen brauche ich ? - Fragen, die ich gerne für Sie beantworte
Ernährungstherapie und Ernährungsberatung werden von den Krankenkassen anerkannt und die Kosten hierfür teilweise erstattet, da ich die von den gesetzlichen Krankenkassen geforderten Anbieterqualifikationen erfülle. Das bedeutet:
- Ernährungsberatung (Primärprävention gemäß § 20 SGB V) wird bezuschusst
- Ernährungstherapie (Sekundärprävention gemäß § 43 SGB V) wird nach Vorliegen einer ärztlichen Zuweisung* höher bezuschusst.(120 € - 350 €, je nach Krankenkasse).
Auf Wunsch sende ich Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse zu. Dann wissen Sie vorab, welche Kosten auf Sie zukommen.
Ansonsten erstelle ich nach dem ersten Gesprächstermin (Anamnese: Dauer 60min) einen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse. Die Kostenerstattungen sind unterschiedlich hoch - bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
Private Krankenkassen können Ernährungsberatung und Ernährungstherapie ebenfalls bezuschussen (Einzelfallentscheidungen).
Beihilfeberechtigte erhalten pro Kalenderjahr einen beihilfefähigen Höchstbetrag von 67,90 Euro‚für die Erstberatung (60 Minuten) und 34,00 â‚für je 16 Folgeberatungen (30 Minuten). Weitere Informationen können erhalten Sie hier
* Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt wird Ihnen gerne ein grünes Rezept mit der "Empfehlung einer Ernährungstherapie bei folgender Erkrankung (Diagnose)" ausstellen. Gerne können Sie auch diese "ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung" ausdrucken und zu Ihrem nächsten Arzttermin mitnehmen.